Streit vermeiden, Steuern sparen: Warum Schenken oft klüger ist als Vererben
Wieso bis zum Tod warten, um Vermögen zu übertragen? Ist es nicht viel schöner Ihren Liebsten Vermögenswerte zukommen zu lassen zu Zeiten, in denen Sie noch am Leben sind und damit mit „warmer Hand“ zu schenken?
Zeitgleich kann der Übergeber infolge einer lebzeitigen Vermögensübertragung eine Reihe von Vorteilen nutzen. So kann das Familienheim im Pflegefall vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, Steuerfreibeträge optimal genutzt und Ansprüche eines unliebsamen Pflichtteilsberechtigten gemindert werden.
Rechtsanwältin Kerstin Herr ist auf Erbrecht spezialisiert und informiert in diesem Seminar, was Sie bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beachten sollten.