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Trennungsunterhalt – was Ehepartner nach der Trennung wissen sollten

Mit einer Trennung ist die finanzielle Verantwortung füreinander nicht beendet. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) sichert die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung ab. Ziel ist es, dem finanziell schwächeren Ehepartner den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, damit er seine wirtschaftliche Selbstständigkeit aufbauen kann.
Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft leben und dass diese auch von mindestens einem Partner in Zukunft nicht gewünscht wird. Achtung: Eine Trennung der häuslichen Gemeinschaft setzt nicht unbedingt getrennte Wohnungen voraus! Auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses kann diese vorliegen, wenn der Alltag räumlich und organisatorisch klar voneinander abgegrenzt wird.

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der jeweiligen Ehepartner, wobei hier das „bereinigte Nettoeinkommen“ zugrunde liegt. Für diese Berechnung werden vom Bruttoeinkommen Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Kindesunterhalt, Vorsorgeaufwendungen und andere individuell zu beurteilende finanzielle Belastungen, z.B. außergewöhnliche Kosten für Krankheit, abgezogen. Berufstätige bekommen einen „Erwerbstätigenbonus“ von 10% gutgeschrieben. Die auf diese Weise bereinigten Einkommen beider Ehepartner werden zusammengerechnet und halbiert. Das Ergebnis beziffert den Bedarf jedes Ehepartners. Wenn ein Ehepartner diesen nicht selbst decken kann, hat er grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich durch den anderen. Dem unterhaltspflichtigen Ehepartner muss dabei jedoch mindestens der Selbstbehalt bleiben – eine Summe, die sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, sowie pauschale Wohnkosten.

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Trennungsunterhalt nach der Trennung nur ein Jahr lang bezahlt werden müsse. Dies ist nicht so! Der Trennungsunterhalt muss grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Scheidung bezahlt werden. Privat verfasste Verträge, nach denen auf Trennungsunterhalt verzichtet wird, sind rechtlich unwirksam.

Die Berechnung des angemessenen Trennungsunterhaltes ist kompliziert, weil sie stark von den individuellen Lebensverhältnissen abhängt – die sich schnell ändern können, wenn z.B. höhere Wohnkosten oder Änderungen beim Einkommen vorliegen.

Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Eine anwaltliche Beratung hilft, Ansprüche realistisch einzuschätzen und Fehler zu vermeiden. Wenden Sie sich in der Kanzlei Königstraße an die Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht Marlene Giray-Scheel.
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