Archiv: Dezember 2013

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Aktuelles

Steuerrecht: Neue Berechnung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Seit 1993 existiert die Freigrenze von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen. Dies sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und allen Betriebsangehörigen offen stehen (z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern). Bis zur Höhe von 110 Euro pro Arbeitnehmer und pro Veranstaltung  sind diese Veranstaltungen steuer- und sozialabgabenfrei. Dies gilt jedoch nur für zwei Veranstaltungen pro Jahr. Werden […]

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