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Archiv: Juli 2013
Aktuelles
Ihre Kanzlei Königstraße über ein aktuelles Urteil aus dem Reiserecht: Geld wird zurückerstattet, wenn das Programm einer Kreuzfahrt deutlich verändert wurde
Der Bundesgerichtshof hat am 14.5.2013 (AZ. X ZR 15/11) entschieden, dass Teilnehmer einer Kreuzfahrt den Großteil ihrer Reisekosten rückerstattet bekommen, wenn die Route verändert wird und versprochene Landausflüge ausfallen. Eventuell haben die Passagiere auch Anspruch auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Geklagt hatte ein Reiseunternehmen gegen einen Reiseveranstalter. Die 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ wurde […]