Rechtsanwalt Talic ist mit erheblichem Schwerpunkt im Wohnraummietrecht bei Kündigungen und Räumungen tätig.
Dabei vertritt er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Interessen von:
Vermieter/Mieter
Verpächter/Pächter
Immobilienunternehmen
Für Mandanten erbringt er im Mietrecht und Pachtrecht folgende Leistungen:
Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen und Pachtverträgen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Kündigungen/Anfechtungen/Aufhebungen von Mietverträgen
Führung von Prozessen für Vermieter und Mieter mit Schwerpunkt Räumungsklagen
Führung von Prozessen im Rahmen von Terminvertretungen für Anwaltskanzleien
Professionelles Mietinkasso für ausgewählte Immobilienunternehmen (von der Eintreibung der Miete, Nebenkosten usw. bis zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
Wir bitten Sie sich bei Anfragen wegen Mietmängelstreitigkeiten, Mieterhöhungen oder zu Nebenkostenabrechnungen an eine andere Kanzlei zu wenden, da wir diese Bereiche wegen unserer Spezialisierung nicht mehr anbieten.
Rechtsanwalt Talic ist mit erheblichem Schwerpunkt im Gewerberaummietrecht bei Kündigungen und Räumungen tätig.
Dabei vertritt er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Interessen von:
Vermieter/Mieter von Gewerberaumimmobilien
Immobilienverwalter/Hausverwalter
private Hauseigentümer
Für Mandanten erbringt er im Gewerberaummietrecht folgende Leistungen:
Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Gewerberaummietverträgen und Pachtverträgen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Kündigungen/Aufhebung von Mietverträgen
Führung von Prozessen für Vermieter und Mieter mit Schwerpunkt Räumungsklagen
Professionelles Mietinkasso für ausgewählte Baugesellschaften und Immobilienunternehmen (von der Eintreibung der Miete, Nebenkosten usw. bis zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
Wir bitten Sie sich bei Anfragen wegen Mietmängelstreitigkeiten, Mieterhöhungen oder zu Nebenkostenabrechnungen an eine andere Kanzlei zu wenden, da wir diese Bereiche wegen unserer Spezialisierung nicht mehr anbieten.
Sind Sie Mieter und haben eine fristlose Kündigung bzw. eine außerordentliche Kündigung Ihres Mietvertrages erhalten?
Dann heißt es umgehend handeln, um zu prüfen ob Einwände gegen die fristlose Kündigung bestehen, um der Kündigung zu widersprechen.
Sind Sie Vermieter und wünschen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages beispielsweise wegen Zahlungsverzuges oder wegen verhaltensbedingten Störungen Ihres Mieters?
Auch in diesen Fällen hilft Rechtsanwalt Talic, Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne weiter.
Benötigen Sie eine Mietaufhebungsvereinbarung?
Neben der Möglichkeit Mietverträge zu kündigen (mit teils langen Fristen!), besteht auf Grund der Vertragsfreiheit rechtlich auch die Möglichkeit, ein Mietverhältnis mittels eines Mietaufhebungsvertrages bzw. einer Mietaufhebungsvereinbarung einvernehmlich und gütlich zu beenden. Wir vertreten bundesweit die Interessen unserer Mandanten.
Wenn Sie eine fundierte Beratung oder rechtliche Vertretung durch einen Fachanwalt im Mietrecht benötigen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Samir Talic in unserer Kanzlei in Stuttgart.
Gern können Sie ihn auch per E-Mail an: [email protected] kontaktieren oder einen kurzen Telefontermin mit seinem Sekretariat vereinbaren.
Rufen Sie dazu einfach an unter: 0711/2483830.
Herr Rechtsanwalt Talic hilft Ihnen gerne in Ihren mietrechtlichen Belangen weiter.
Mietinkasso / Rückstände von Mietern im Wohnraum oder im gewerblichen Mietrecht
Zahlen Ihre Mieter nicht wie vertraglich vereinbart die Miete pünktlich? Benötigen Sie kompetente Hilfe eines erfahrenen Teams von hierauf spezialisierten Anwälten samt einem erfahrenen Team von Rechtsanwaltsfachangestellten? Gerne helfen wir in Ihrem Anliegen weiter.
Hierzu wenden Sie sich gerne an unseren spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt Samir Talic in unserer Kanzlei in Stuttgart.
Wir vertreten bundesweit Mandanten.
Zahlt Ihr Mieter wiederholt nicht pünktlich oder aktuell gar keine Miete?
Bevor ein zu hoher Mietrückstand entsteht, sollten Sie als Vermieter konsequent Ihre berechtigten Forderungen durchsetzen.
Gerne hilft Ihnen hierzu Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Samir Talic weiter mit dem Ziel, zunächst außergerichtlich eine schnelle Zahlung des Mietrückstandes zu erreichen. Sollte eine gerichtliche Geltendmachung notwendig sein, übernimmt Rechtsanwalt Talic auch hier gerne Ihre anwaltliche Interessenvertretung.
Sind Sie Vermieter und benötigen Hilfe bei der Erstellung einer Eigenbedarfskündigung Ihres Mietverhältnisses? Sind Sie Mieter und möchten Widerspruch gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs erheben?
Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch Eigenbedarf ist einer der gesetzlich geregelten Fälle, in denen der Vermieter ein Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, weil er an der Beendigung ein berechtigtes Interesse hat gemäß § 573 BGB.
Eigenbedarf liegt unter anderem vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Sowohl Vermieter als auch Mieter kennen in der Praxis allerdings selten die hohen Voraussetzungen und Grenzen des Rechts des Vermieters, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, nicht selten liegt auch kein bzw. ein vorgetäuschter Eigenbedarf vor.
Vereinbaren Sie direkt einen zeitnahen Beratungstermin oder kontaktieren Sie Rechtsanwalt Talic unter der Telefonnummer: 0711 248383-0 oder per E-Mail an:[email protected]
Wünschen Sie die schnelle Räumung Ihres Mieters durch Einleitung einer Räumungsklage?
Wenn bspw. ein erheblicher Zahlungsverzug mit einem Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten besteht und die Voraussetzungen einer Kündigung des Mietverhältnisses bestehen, leitet Rechtsanwalt Talic neben der außergerichtlichen Vertretung auch gerne die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Räumung Ihres Mietobjektes ein. Dabei berücksichtigt Rechtsanwalt Talic, Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kostengünstige Maßnahmen wie bspw. die Räumung nach dem „Berliner Modell“ usw.
Sind Sie Mieter und wünschen die gerichtliche Vertretung in einem Räumungsprozess, hilft auch in diesen Fällen Rechtsanwalt Talic gerne weiter.
Beachten Sie dabei unbedingt die Fristen, die bspw. zur Verteidigung und Klageerwiderung berücksichtigt werden müssen.
Wenden Sie sich direkt per Telefon an Rechtsanwalt Talic unter: 0711 248383-0 oder per E-Mail: [email protected]
Terminsvertretung
Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.