XIV. Internationaler Anwaltskongress von AEA INTERNATIONAL LAWYERS NETWORK in Palermo: Rechtsanwalt Steffen Köster wurde zum Vize-Präsidenten wiedergewählt!

Vom 31.5. – 1.6.2018 fand in Palermo (Italien) der jährliche internationale Kongress des weltgrößten Anwaltsverbands AEA INTERNATIONAL LAWYERS NETWORK statt.
Die Rechtsanwälte Steffen Köster und Kerstin Herr vertraten dort die Kanzlei Königstraße aus Stuttgart.

Unter dem Motto „Working together – joining forces internationally“ tauschten sich Rechtsanwälte aus aller Welt über nationale Entwicklungen in Politik und Rechtsprechung aus.
Das Netzwerk wurde 2006 gegründet – und von Beginn an ist Rechtsanwalt Steffen Köster Mitglied im AEA. Er hielt dieses Jahr in Palermo einen Vortrag über die Möglichkeiten, die Zusammenarbeit der Mitgliedskanzleien untereinander weiter zu verbessern. Aufgrund seines hohen persönlichen Engagements wurde Steffen Köster in seinem Amt als Vize-Präsident des AEA für ein weiteres Jahr gewählt.

Immer häufiger weisen nationale Rechtsfälle Auslandsbezug auf, z.B. wenn sich im Nachlass der Eltern eine spanische Finca oder ein österreichisches Konto befindet, bei der Anmeldung einer europäischen Schutzmarke, der Scheidung einer internationalen Ehe, der Abwicklung eines Verkehrsunfalls im Ausland oder der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung.

In vielen dieser Fälle ist zusätzlich zum deutschen Rechtsanwalt der Anwalt vor Ort äußerst hilfreich, um sicherer und schneller an sein Ziel zu gelangen. In manchen Fällen genügt auch bereits eine kurze Stellungnahme zum ausländischen Rechtssystem.

Durch diese persönlichen Kontakte bietet die Kanzlei Königstraße in Stuttgart auch in internationalen Rechtsfällen umfassende Lösungen an, um Mandanten langwierige Gerichtsprozesse im Ausland zu ersparen und zu effektiven Lösungen zu verhelfen.

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