Was ändert sich 2020 beim Kindergeld und Kindesunterhalt?

Zum Jahresbeginn ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten – eine Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts, die seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und regelmäßig angepasst wird.

Wir informieren Sie über die Neuerungen seit Januar:

Beim Kindesunterhalt erhöht sich der Selbstbehalt, der Unterhaltspflichtigen zusteht. Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige dürfen 960 Euro behalten (80 Euro mehr als in den Vorjahren), Erwerbstätige 1.160 Euro (ebenfalls 80 Euro mehr). Was die Unterhaltsansprüche von Eltern angeht: Hier steigt der Selbstbehalt 2020 um 200 Euro auf 2.000 Euro.

Für den Mindestunterhalt von Kindern gilt 2020 – in der niedrigsten Einkommensgruppe – folgende Staffelung:

  • Kinder bis 5 Jahre: monatlich 369 Euro (Erhöhung um 15 Euro)
  • Kinder 6-11 Jahre:  monatlich 424 Euro (Erhöhung um 18 Euro)
  • Kinder 12-18 Jahre: monatlich 497 Euro (Erhöhung um 21 Euro)
  • volljährige Kinder: monatlich 530 Euro (Erhöhung um 3 Euro)
  • Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen: monatlich 860 Euro (Erhöhung um 125 Euro)

Dies kann auch Auswirkungen auf die weiteren Beträge in der jeweiligen Altersstufe und Einkommensgruppe haben, sodass Sie etwaige Unterhaltsansprüche prüfen lassen sollten.

Der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung wird 2020 weiter angehoben. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 192 Euro je Kind. Außerdem kann ein Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Dieser wird mit 2.640 Euro veranschlagt.

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