Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart informiert zum Erbrecht: Was muss ich beachten, wenn ich eine Erbschaft ausschlagen will?

Grundsätzlich gilt, dass eine Erbschaft erst ausgeschlagen werden kann, wenn der Erbfall eingetreten ist. Ab dann ist es wichtig, die gesetzliche Frist einzuhalten!
Die Erbschaft muss innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden. Danach gilt die Erbschaft als angenommen. Die Ausschlagungserklärung hat in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen. Ist die Erbfolge nicht bereits mit dem Erbfall bekannt, beginnt die 6-Wochen-Frist mit Kenntnis von Anfall und Grund der Berufung. Ausnahme: Der Erblasser oder der Erbe befindet sich zur Zeit des Erbfalles im Ausland. Dann gilt eine verlängerte Frist von 6 Monaten.
Der Erbe muss innerhalb der vorgegebenen Frist den Nachlass und seinen Erbteil überprüfen, d.h. er muss in Erfahrung bringen, wie viel Vermögen vorhanden ist oder ob er möglicherweise Schulden erbt.
Achtung: Sobald er als Erbe handelt, wenn er also z.B. Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, kann dies als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Dann wäre eine Ausschlagung nicht mehr möglich!
Wurde die Erbschaft (notariell!) ausgeschlagen, leitet das Notariat die Erklärung an das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers weiter.

Es empfiehlt sich, bei Fragen der Erbausschlagung juristischen Rat einzuholen. In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Steffen Köster spezialisiert auf nationales und internationales Erbrecht und ist als Testamentsvollstrecker tätig. Herr Köster steht Ihnen in allen Erbschaftsangelegenheiten gerne zur Seite!

Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com