Ehefrau im Minijob angestellt: Kann ihr Dienstwagen von der Steuer abgesetzt werden?

Das Finanzgericht Köln sagt: Ja, das ist steuerrechtlich in Ordnung (AZ 3 K 2547/16, Urteil vom 27.09.2017). Zu diesem überraschenden Urteil kamen die Kölner Richter, nachdem das zuständige Finanzamt zunächst den Dienstwagen nicht als betriebliche Aufwendung anerkennen wollte.

Wie war der Sachverhalt? Die Ehefrau eines Unternehmers war in seinem Betrieb auf Minijob-Basis angestellt. Ihre Aufgaben umfassten neben verschiedenen Organisations- und Bürotätigkeiten auch Botenfahrten mit dem Pkw. Eigens zu diesem Zweck wurde ein Dienstwagen angeschafft, mit dem die Ehefrau aber auch privat fahren durfte.

Das zuständige Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis der Ehefrau nicht an – mit dem Argument, dass ein solches Arrangement mit jedem anderen Angestellten vermutlich nicht getroffen worden wäre.
Dem widersprachen die Richter am Finanzgericht: Obwohl es ungewöhnlich sei, dass ein Minijobber einen Dienstwagen bekäme, sei dies rechtlich in Ordnung. Es gäbe kein Gesetz, dass ein Dienstwagen nur Vollzeitkräften oder Führungskräften zustehe. Im vorliegenden Fall stünde der Dienstwagen in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben der Minijobberin im Betrieb. Deshalb seien die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Das Finanzamt hat in diesem Fall Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt.

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