Beleidigungen unter Familienmitgliedern bleiben ohne juristische Folgen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verhandelte aktuell die Frage, ob Beleidigungen innerhalb der Familie angezeigt werden können.
Dies ist nicht der Fall – so das Urteil der Richter (AZ 16 W 54/18, Urteil vom 17.01.2019).

Wie war der genaue Sachverhalt?
Ein Mann hatte 2016 einen heftigen Ehestreit mit seiner Frau. Er wollte, dass sein Sohn schneller aus dem Zimmer geht, hielt diesen am Nacken fest und schubste ihn. Die Frau filmte diese Szene mit ihrem Handy und schickte den Film zur Aufbewahrung an ihre Mutter. Diese verfasste eine Liste über weitere Verfehlungen ihres Schwiegersohnes und schickte sie, gemeinsam mit dem Video, per Whatsapp an ihre Schwester.
Der Schwiegersohn klagte. Er forderte, dass seine Schwiegermutter keine weiteren negativen Aussagen über ihn innerhalb der Verwandtschaft herumschicken dürfe.
Die Richter wiesen die Klage ab. Der Familienkreis sei ein besonderer Schutzraum. Hier könne sich jeder mit seinen Verwandten aussprechen – auch ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies könne auch über Whatsapp erfolgen.

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