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Steffen Köster

Stuttgart

Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker

Schwerpunkt :

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.

Franz Kafka

Kontakt

E: [email protected] | Kontaktformular
T: 0711/ 24 83 83-0
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Rechtsanwalt Steffen Köster ist seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt und seitdem spezialisiert auf das Erbrecht und die Vorsorgeplanung. Für Privatpersonen bedeutet dies die komplette rechtliche Absicherung durch Testament, vorweggenommene Erbfolge, Immobilienübertragungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unternehmensmandanten erhalten maßgeschneiderte Unternehmervollmachten und Nachfolgeplanungen zur Aufrechterhaltung und Fortführung des laufenden Betriebs. Kommt es zum Streitfall, vertritt Rechtsanwalt Steffen Köster Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker vor Gericht. Seit 2013 ist Herr Köster Fachanwalt für Erbrecht sowie Testamentsvollstrecker.

Seit 2006 ist Rechtsanwalt Köster aktives Mitglied bei „AEA Association of European Attorneys“, dem weltweit größten Anwaltsverband mit Partnerkanzleien in sämtlichen Staaten der Welt. Seit dem Jahr 2013 bekleidet Rechtsanwalt Köster das Amt des Vize-Präsidenten dieser Vereinigung. Darüber hinaus ist er Gründungsmitglied bei „Justinian Lawyers“, einem internationalen Zusammenschluss von Anwaltskanzleien mit jeweils nur einer Kanzlei pro Mitgliedsstaat.

Wir sind eine von Global Law Experts 2020 und 2021 empfohlene Kanzlei für Internationales Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch

Werdegang:

  • Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/M., Eberhard-Karls-Universität Tübingen und an der Universidad del Pais Vasco, San Sebastián (Spanien)
  • Landgericht Stuttgart, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer und an der Deutschen Botschaft in Bangkok (Thailand)
  • Seit 2005: Zulassung zur Anwaltschaft – Spezialisierung auf Erbrecht und Vorsorgeplanung
  • Seit 2006: Mitglied bei AEA – Association of European Attorneys (weltweit größter Anwaltsverband mit Partnerkanzleien in 124 Ländern der Erde)
  • Seit 2013: Vize-Präsident von AEA – Association of European Attorneys
  • 2013: Erwerb des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“
  • 2014: Mitbegründer von Justinian Lawyers und deutsche Repräsentanz
  • 2015: Erwerb des Titels „zertifizierter Testamentsvollstrecker“
  • Seit 2016: Autor von Gesetzeskommentierungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Verlag Dr. von Göler, München
  • Seit 2019: Vorstandsmitglied bei Justinian Lawyers

Veröffentlichungen:

Rechtsanwalt Köster kommentiert Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Münchner Verlag Dr. von Göler im ersten frei zugänglichen Online-Kommentar www.bgb.kommentar.de:

§ 1968 BGB zu Beerdigungskosten
§ 2218 BGB; über das Rechtsverhältnis zum Erben und Rechnungslegung des Testamentsvollstreckers
§ 2219 BGB; zur Haftung des Testamentsvollstreckers
§ 2311 BGB, zum Wert des Nachlasses im Pflichtteilsrecht

Vorträge

Aktuelle Vorträge von Rechtsanwalt Steffen Köster im Erbrecht, insbesondere zur Testamentsgestaltung und Vorsorgeplanung, finden Sie unter „Veranstaltungen“.

Mitgliedschaften:

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