Drohender Militärdienst im Heimatland: Klage erfolgreich, syrischer Flüchtling bekommt Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

In einem wichtigen Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim einem Flüchtling aus Syrien die volle Flüchtlingseigenschaft zugesprochen (Urteil vom 2. Mai 2017, A 11 S 562/17). Damit erhält er vollumfängliche Schutzrechte.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ihm, im Falle einer Rückkehr nach Syrien, mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ die Verfolgung durch die Militärbehörden drohe.

Einige vorhergegangene Urteile in vergleichbaren Fällen hatten Flüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zugesprochen und den drohenden Militärdienst im Heimatland nicht als Grund angesehen, den Flüchtlingsstatus zu erhalten (z.B. OVG Schleswig, OVG Koblenz, OVG NRW).
Im Fall des VGH Baden-Württemberg war die Berufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ohne Erfolg. Die Richter ließen eine Revision nicht zu.

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