Das LKW-Kartell: Schadensersatz gegen LKW-Hersteller – Aktuelle Informationen von Ihren Rechtsanwälten aus der Kanzlei Königstraße in Stuttgart

Das im Jahr 1997 gegründete LKW-Kartell endet mit einer Rekordgeldbuße und zahlreichen Schadensersatzansprüchen betroffener LKW-Käufer!

Die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF haben sich über 14 Jahre hinweg bezüglich der Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und damit massiv gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. Durch den geschlossenen Vergleich haben die Hersteller den Verstoß eingeräumt und die verhängten Bußgelder in Höhe von insgesamt 2,927 Mrd. Euro akzeptiert.

Was geschah konkret? Durch telefonische Kontakte auf höchster Führungsebene, Absprachen auf Handelsmessen und später durch Austausch von E-Mails wurden Absprachen getroffen über die Erhöhung von Bruttolistenpreise und über den Zeitpunkt der Einführung neuer Emissionssenkungstechnologien sowie deren Kosten. Mit diesen Absprachen wurde den Abnehmern von LKWs geschadet, da jedem Verkaufspreis höhere Listen-Ausgangspreise zugrunde lagen. Neue Techniken (Euro III- Euro-VI-Emissionsnormen) wurden nach gemeinsamen Plan eingeführt, die Preise dieser Techniken untereinander abgestimmt und sodann überhöht an den Kunden weitergegeben.

Welche Rechte haben nun LKW-Käufer?

Durch den Vergleichsbeschluss haben die Hersteller ihre Verstöße eingeräumt. Rechtsmittel sind daher – anders als bei einem Urteil – nicht möglich. Damit können Schäden bereits jetzt geltend gemacht werden. Aufgrund des weit zurückliegenden Tatzeitraums empfiehlt sich eine zeitnahe Geltendmachung, um die Verjährung der Ansprüche zu verhindern bzw. zu hemmen. Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich auch NEBEN den bereits verhängten Geldbußen möglich. Hierzu ist die Stellungnahme die Europäische Kommission eindeutig:

„Alle Personen und Unternehmen, die durch das beschriebene wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstoßen hat. Selbst wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden. Die von der Kommission verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet.“ (Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.07.2016)

Entscheidend bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ist die korrekte Berechnung des entstandenen Schadens sowie – im außergerichtlichen Bereich – die Verhandlungsposition gegenüber den Herstellern. Je mehr LKW-Kunden vertreten werden, desto höher der Verhandlungsdruck auf die betroffenen Hersteller-Unternehmen. Je konkreter und zielsicherer die außergerichtliche Schadensberechnung, desto größer die Aussichten auf eine außergerichtliche Lösung und desto niedriger das Prozessrisiko eines Klageverfahrens.

Wir prüfen auch Ihren Fall und teilen Ihnen zeitnah und unverbindlich mit, ob wir diesen annehmen. Bis zu dieser Entscheidung entsteht kein Mandatsverhältnis und es entstehen Ihnen damit auch keine Kosten. Nehmen wir das Mandat an, setzen wir uns mit unserem spezialisierten Anwalts-Team für eine unkomplizierte außergerichtliche Lösung mit einem wirtschaftlich bestmöglichen Ergebnis für Sie ein. Sollte es notwendig sein, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent gerichtlich durch!

Unser Team in der Kanzlei Königstraße

Wir sind ein Team aus spezialisierten Rechtsanwälten in allen Bereichen, die zur Verhandlung mit den Herstellern und deren Vertreter, Begutachtung von kartellrechtlichen Fragestellungen, aber auch schadensrechtlichen Berechnungen erforderlich sind. In unserem Team befinden sich daher neben ausgewiesenen Anwälten für das Wettbewerbsrecht auch Anwälte mit Schwerpunkt im Vertragsrecht, Leasingrecht, Versicherungsrecht und Schadensrecht. Durch die enge Abstimmung untereinander wird Ihr Fall umfassend geprüft und für jeden Fall eine optimale Strategie entwickelt. Sie werden jederzeit in diese Strategie mit einbezogen und sind stets auf dem aktuellen Verfahrensstand.

Der erste Kontakt zu uns ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Gerald Kneissle oder Rechtsanwalt Steffen Köster.


                            
Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com