Elternunterhalt – wenn Kinder für die Eltern zahlen sollen

Viele Menschen sehen einer Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern mit Besorgnis entgegen. Nicht selten ist Sozialhilfe zu beantragen, wenn Mutter oder Vater in ein Pflegeheim umziehen müssen. Die Sozialämter kommen dann auch auf die Kinder der Pflegebedürftigen zu, um deren Unterhaltspflicht zu prüfen. Wann und in welche Höhe muss man den Eltern Unterhalt zahlen? Ist auch das Schwiegerkind zahlungspflichtig und wie sieht es mit Schonvermögen und der Verwertung der eigenen Immobilie aus?
Der Fachanwalt für Familienrecht, Tobias Rist, erläutert anhand konkreter Berechnungsbeispiele die Voraussetzungen für den Elternunterhalt und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mi., 22.05.2019, 19.00 
in der VHS Leinfelden, Neuer Markt, Konferenzraum, Teilnahmegebühr € 5.- (Abendkasse).

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