Verwaltungsrecht

Sie haben Ärger mit den Behörden? Das Amt hat Ihren Antrag abgelehnt? Das Verwaltungsrecht umfasst im weitesten Sinne jede Handlung, jeden Bescheid, jede Maßnahme, an der auf der einen Seite der Staat in Form von Ämtern und Behörden beteiligt ist. Wir beraten Sie in jeder Hinsicht des Verwaltungsrechts, wie bspw. im Melde-, Immissionsschutz- und Ausländerrecht, aber auch in den Bereichen des Denkmalschutzrechts und des Abgabenrechts.

Der Bereich des Ausländerrechts betrifft dabei vornehmlich die Beratung hinsichtlich des Erlangens von Aufenthaltsgenehmigungen, der Vermeidung von Abschiebungen und bspw. die Ermöglichung des Familiennachzugs.

Haben Sie ein Anliegen bezüglich der Umgestaltung eines denkmalgeschützten Hauses, oder wollen Sie sich gegen Auflagen der Denkmalbehörde wehren, sind Sie bei uns ebenso willkommen wie beim Problembereich der kommunalen Abgaben, insbesondere des Erschließungsbeitragsrechts, wenn es also um die Frage geht, wie Sie sich gegen eine neue oder die Erhöhung einer bestehenden finanziellen Abgabe auf Ihr Grundstück wehren können.

Aber auch in Fragen des Umwelt- und Kommunalrechts können Sie sich gerne an uns wenden.

Terminsvertretung

Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.

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Ansprechpartner für Verwaltungsrecht:

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