Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Überschneidung verschiedener klassischer Rechtsgebiete darstellt. Es ordnet einen einheitlichen Lebenssachverhalt, nämlich die Teilnahme am Straßenverkehr, nach seinen möglichen Folgen in zivilrechtlicher, strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht ein.

Für das richtige Verhalten bei und nach einem Verkehrsunfall können Sie auf unsere Checkliste zurückgreifen.

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Verhältnis zu Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherungen oder Dritten. Nach einem Unfallereignis gilt es neben der Abwicklung der materiellen Schadensersatzpositionen, wie Reparaturkostenersatz oder im Falle eines technischen oder wirtschaftlichen Totalschadens den Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich Restwerts, Kosten für ein Sachverständigengutachten, Abschlepp- und Bergungskosten, Standgebühren, Mietwagenkosten / Nutzungsausfallersatz, auch immaterielle Schadensersatzpositionen wie die Geltendmachung von Schmerzensgeld aufgrund körperlicher, unfallbedingter Verletzungen zu berücksichtigen. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und versuchen eine wirtschaftliche und Ihrem Anliegen entsprechende Lösung zu erarbeiten.

Ansprechpartner für Verkehrsrecht:

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Mathias Brenner

Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht

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