Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten vorwiegend mittelständische Unternehmen bzw. Gesellschafter und Organpersonen (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) bei der Gründung, der Führung sowie der Umgestaltung und Übertragung von Unternehmen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Unternehmensgründung sowie die Gesellschaftsrechtliche Dauerberatung von Unternehmen des starken Mittelstandes aus der Region Stuttgart und im gesamten süddeutschen Raum. Aber auch bundesweit vertrauen uns Mandanten in wichtigen Spezialfragen, wie etwa der Gesellschaftsrechtlichen Prozessführung oder der Übertragung und Verschmelzung von Unternehmen. In Vorstands- und Geschäftsführungsangelegenheiten haben wir langjährige Erfahrungen sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Vorstände und Geschäftsführer.

Zunehmend unterstützen wir auch ausländische Unternehmen bei ihren Investitionen in Deutschland.

Terminsvertretung

Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.

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Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht:

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