Wollen Sie einen Aufenthaltstitel erlangen? Haben Sie Probleme mit der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland wegen Arbeitsmigration? Stehen Sie kurz vor der Abschiebung?
Eine Vielzahl ausländerrechtlichen Fragen spielt sich im Eilverfahren ab. Ausländer- und asylrechtliche Fristen sind oft sehr kurz bemessen. Wenn ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, so dass die sofortige Vollziehung einer Ausweisung der Regelfall ist. Daher ist es wichtig, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen.
Das Ausländerrecht ist seit Jahren Änderungen unterworfen und insbesondere in diesem Bereich sind rechtliche Anforderungen und Formulierungen für Nichtjuristen oft nur schwer nachvollziehbar. Im ausländerrechtlichen Rechtsschutz berücksichtigen wir die stetigen Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir vertreten mit hoher Spezialisierung jährlich mehrere hundert Mandanten und sind sehr erfahren im Umgang mit Behörden und Gerichten.
Unsere ausländerrechtlichen Beratungsfelder:
Aufenthaltsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Freizügigkeitsrecht/EU
Arbeits- und Sozialrecht
Flüchtlingsrecht
Wir begleiten Sie von der ersten Antragstellung bei der Ausländerbehörde bis zum Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren.
Wir bitten Sie sich bei Anfragen wegen Familiennachzug oder Abschiebehaftrecht an eine andere Kanzlei zu wenden, da wir diese Bereiche wegen unserer Spezialisierung nicht mehr anbieten.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Erstberatungstermin zu dem sie bitte pünktlich mit allen relevanten Unterlagen erscheinen. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wie diesen telefonisch abzusagen, damit wir den Termin an andere Mandaten vergeben können.
Sind Sie Ausländer und haben beispielsweise nur eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel, der nicht mehr verlängert werden soll?
In diesen Fällen kann es sein, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung bei der Ausländerbehörde oder beim Regierungspräsidium fristgerecht abgeben sollen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst anwaltlichen Rat von Rechtsanwalt Samir Talic einzuholen, der Ihnen in Ihrem Interesse kompetent Ihre Rechte und Pflichten erläutert und auch gerne die rechtliche Vertretung in diesen Angelegenheiten übernimmt.
Für einen Termin mit Rechtsanwalt Talic wenden Sie sich direkt telefonisch an unsere Kanzlei in Stuttgart unter 0711 – 24 83 83 – 0 oder per E-Mail an [email protected].
In ihrem Interesse helfen wir Ihnen schnell, kompetent, transparent und zuverlässig weiter.
Gerne können Sie Herrn Rechtsanwalt Talic für Vorträge, Workshops, Inhouse Schulungen und Veranstaltungen als Dozent buchen.
Zum Beispiel: „Einführung in das Asylrecht für ehrenamtlich tätige Personen“
Benötigen Sie ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule in Deutschland? Haben Sie Probleme mit Ihrem Aufenthaltstitel zum Studium oder zur Ausbildung?
Wenden Sie sich bei Rechtsbedarf gerne an Fachanwalt für Ausländerrecht Rechtsanwalt Samir Talic.
Vereinbaren Sie entweder direkt einen Beratungstermin telefonisch mit unserem Sekretariat unter der Telefonnummer 0711/248383-0. Sie können uns auch unverbindlich per E-Mail kontaktieren und Ihren Sachverhalt kurz erläutern.
Wenn Sie direkt Hilfe benötigen, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Erstberatungstermins.
Wir helfen in Ihrem Interesse gerne weiter.
Rücknahme oder Widerruf von Aufenthaltstiteln
Haben Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Widerruf oder die Rücknahme Ihres Aufenthaltstitels schriftlich angekündigt bekommen?
Im Rahmen der Stellungnahme sollte man schnellstmöglich handeln und umfassend prüfen, ob der Widerruf oder die Rücknahme Ihres Aufenthaltstitels eventuell berechtigt ist. Hierzu sollten Sie umgehend einen Beratungstermin mit dem Fachanwalt für Ausländerrecht Rechtsanwalt Samir Talic in unserer Kanzlei in Stuttgart vereinbaren unter der Telefonnummer 0711/248383-0.
Im Rahmen einer Erstberatung helfen wir gerne weiter. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im gesamten Verfahren von der Erstellung einer Stellungnahme bis hin zur Prüfung und Vertretung im Klageverfahren.
Die Aufhebung Ihres Aufenthaltstitels kann letztlich zu einer Abschiebung führen.
Auch hier helfen wir kompetent in Ihrem Interesse gerne weiter.
<h3>Prüfung der Zulassung der Berufung in Asylklagen</h3>
Wurde Ihre Asylklage vom Verwaltungsgericht abgelehnt? Man hat nach Zustellung des negativen Urteils einen Monat Zeit die Zulassung der Berufung zu beantragen.
Die Erfolgsaussichten sind bei Klagen auf Asyl, zur Erkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz oder der Feststellung von Abschiebungsverboten meist nicht sehr hoch.
Dennoch können wir in Ihrem Interesse prüfen, ob hier eine Zulassung der Berufung Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Vereinbaren Sie dazu umgehend ein Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat unter der Telefonnummer 0711/248383-0.
Zum Termin sollten Sie bitte unbedingt die eingereichte Klage samt Klagebegründung, den negativen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts samt Umschlag mit Zustellungsvermerk mitbringen. Selbstverständlich können Sie auch alle weiteren streitbezogenen Unterlagen zum Beratungstermin mitbringen.
Weitere Einzelheiten wird Ihnen unser Sekretariat gerne telefonisch mitteilen.
Selbstverständlich beraten wir Sie nicht nur bezüglich der Zulassung, wir vertreten Sie selbstverständlich auch im Berufungsverfahren kompetent und mit viel Erfahrung aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich.
Haben Sie ein Aufenthaltsrecht und möchten Sie sich einbürgern lassen? Haben Sie Probleme mit der Ausländerbehörde wegen Ihrer Einbürgerung?
Die Einbürgerung von Ausländern richtet sich nach den §§ 8 bis 16 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Für die Einbürgerung müssen Sie als Ausländer Voraussetzungen wie langjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt in Deutschland, eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes, ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, möglichst Straffreiheit usw. erfüllt haben.
Dazu kommen selbstverständlich auch noch weitere Voraussetzungen, die bei der Antragstellung zur Einbürgerung unbedingt zu beachten sind.
Von der Prüfung der Voraussetzungen der Einbürgerung bis hin zur Antragstellung als auch der Durchführung des Verfahrens bis hin zu einem Widerspruch oder einem Klageverfahren helfen wir mit viel Erfahrung und Kompetenz weiter.
Solche Anliegen sollten Sie unbedingt einem Fachanwalt fürAusländerrecht wie Herrn Rechtsanwalt Samir Talic überlassen.
Wir helfen in Ihrem Interesse gerne weiter.
Lassen Sie sich direkt einen Erstberatungstermin von unserem Sekretariat geben und rufen Sie direkt an unter 0711/248383-0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an [email protected].
Telefonisch werden Sie auch über die Kosten der Erstberatung informiert.
Je nach Arbeitsumfang und Stand des Verfahrens teilen wir Ihnen selbstverständlich die weiteren Kosten in der Erstberatung mit.
Ist bei einer deutschen Botschaft oder einer Auslandsvertretung Ihr Visum abgelehnt worden? Es kann sich beispielsweise um Familiennachzug, Arbeitsvisa, Blue-Card, als Fachkraft für den deutschen Arbeitsmarkt, für eine Tätigkeit in einem Mangelberuf, ein Visum zu Studienzwecken, ein Visum zum Spracherwerb beispielweise Au-Pair, ein Visum zu Ausbildungszwecken oder ein Visum für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nach §21 Aufenthaltsgesetz handeln.
In einem solchen Fall sollten Sie umgehend handeln und möglichst zeitnah nach Erhalt des Bescheides rechtzeitig Remonstration einlegen. Die Remonstration ist eine Art Widerspruch und beinhaltet regelmäßig eine Gegendarstellung aus Sicht der beantragenden Person für die Abteilung des Visums. Oftmals liegen nicht ausführlich erklärte Gründe für die Ablehnung eines Visums vor oder man hat das Gefühl, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Oft fehlt es auch an einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Herr Rechtsanwalt Samir Talic als Fachanwalt im Ausländerrecht betreut regelmäßig als Spezialist abgelehnte Visumsanträge und führt erfolgreich Remonstrationen durch.
Vereinbaren Sie daher umgehend einen Beratungstermin, am besten telefonisch direkt mit unserem Sekretariat.
Im Rahmen einer Erstberatung wird Herr Rechtsanwalt Samir Talic Ihnen die Erfolgsaussichten mitteilen. Wenn Erfolgsaussichten bestehen übernimmt er selbstverständlich auch gerne den weiteren Schriftverkehr mit der Auslandsvertretung bzw. Botschaft.
Zum Termin bringen Sie bitte sämtliche Unterlagen und insbesondere die Ablehnung der Botschaft bzw. des Konsulats mit.
Vereinbaren Sie umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Samir Talic, Fachanwalt im Ausländerrecht.
Terminsvertretung
Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.