Verstecktes Geld in einer Mietwohnung gefunden: Wer darf es behalten?

Es klingt wie ein Jackpot: Eine Mieterin war erst kurz in eine neue Wohnung gezogen, als sie – gemeinsam mit einem von ihr beauftragten Elektriker – in einem Hohlraum hinter einer Steckdose fast 80.000 Euro fand. Diese waren offensichtlich vom Vormieter, der seit 2007 bis zu seinem Tod dort gewohnt hatte, versteckt worden.

Die Mieterin und der Elektriker übergaben den Geldbetrag der Polizei. Das Geld landete auf dem Fundbüro, wurde von dort aber ans Amtsgericht weitergereicht, weil das Fundbüro der Ansicht war, es sei keine Fundsache, sondern es handle sich hier um das Erbe des Vormieters. Die Erbenfindung war noch nicht abgeschlossen, eine Nachlasspflegerin kümmerte sich um den Fall.

Die Mieterin klagte. Sie forderte 1.500 Euro als anteiligen Finderlohn. Sie argumentierte, es sei gar nicht sicher, dass das Geld vom Vormieter stamme – alle anderen Vormieter hätten auch noch geprüft werden müssen. Außerdem müsste sie als Finderin nach sechs Monaten die Fundsache zurückerhalten (§ 973 BGB).

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Behälter, in dem das Geld versteckt war, sei datiert und eindeutig dem Vormieter zuzuweisen. Es handle sich hier um verstecktes und nicht um verlorenes Geld. Verloren sei es nur dann, wenn es keinen Besitzer mehr habe, was hier jedoch nicht der Fall sei. Wenn der Vormieter ausgezogen wäre und das Geld zurückgelassen hätte, sei die Situation anders. Er ist aber verstorben, deshalb habe er das Geld nicht verloren. Der genannte Paragraph für Fundsachen sei hier nicht anzuwenden. Nach § 857 BGB geht Besitz so, wie er zum Zeitpunkt des Erbfalles zu beziffern ist, auf den Erben über.
Im vorliegenden Fall habe die Klägerin nicht beweisen können, dass es sich bei den 80.000 Euro um eine Fundsache handle. Sie habe auch nicht belegen können, dass das Geld eventuell einem anderen Vormieter gehört hatte. (Amtsgericht München, AZ 111 C 21915/19, Urteil vom 4.12.2020).

Sie wollen Ihr Erbe rechtssicher regeln und ganz sicher sein, dass es in die richtigen Hände fällt? Lassen Sie sich von einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt beraten und bei der Formulierung eines Testaments unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei!

Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com