Ein notarielles Testament kann unwirksam sein, wenn eine Demenzerkrankung vorlag!

Ein Testament kann auch dann unwirksam sein, wenn es notariell erstellt wurde – dann nämlich, wenn der Erblasser wegen einer Demenzerkrankung beim Verfassen des Testaments nicht mehr testier- und geschäftsfähig war. Dies zu erkennen, ist nicht Aufgabe des Notars. Ein Notar sei kein „Universalgelehrter“ – so die Richter am Oberlandesgericht Hamm, die im konkreten Fall das Testament für unwirksam erklärten (AZ 10 U 76/16, Urteil vom 13.07.2017).

Der Fall: Eine Erblasserin war in ein Pflegeheim gezogen. Wegen einer Demenzerkrankung wurden ihr zwei Betreuer bestimmt: ihr erster Sohn und der zweite Ehemann ihrer Schwiegertochter, der allerdings nach wenigen Jahren verstarb. Der zweite Sohn der Erblasserin war verstorben, er hinterließ eine Adoptivtochter. Kurz darauf errichtete die Erblasserin ein notarielles Testament, in dem sie ihren leiblichen Sohn – und aktuell einzigen Betreuer – zum Alleinerben machte. Außerdem schenkte sie ihm immer wieder größere Geldsummen. Diese Schenkungen wurden notariell beurkundet. Erst nach diesen Transaktionen wurde ärztlich festgestellt, dass die Erblasserin an Demenz erkrankt war und deshalb geschäfts- und testierunfähig war. Die Enkelin – die Adoptivtochter des bereits verstorbenen Sohnes – reichte eine Feststellungsklage ein mit dem Ziel, das notariell verfasste Testament und die Schenkungen für ungültig erklären zu lassen, da die Großmutter bereits zu diesem Zeitpunkt an Demenz erkrankt war und nicht mehr nach ihrem freien Willen entscheiden konnte.

Die Richter am OLG Hamm kamen, nachdem sie Zeugen angehört und medizinische Gutachten angefordert hatten, zum Schluss, dass die Erblasserin tatsächlich bereits dann nicht mehr geschäfts- und testierfähig gewesen war, als sie mit ihrem Sohn beim Notar war. Ein medizinischer Laie könne eine Demenzerkrankung nicht sicher erkennen, dies sei von einem Notar auch nicht zu erwarten. Das Testament und die Schenkungen waren ungültig.

Die Errichtung eines rechtssicheren Testaments ist eine wichtige Angelegenheit, bei der Sie auf den Rat eines im Erbrecht erfahrenen Experten zurückgreifen sollten.

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