Steuerrecht Stuttgart: Steuerfreie Vermögensübertragung bleibt möglich

Durch das Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag bleiben steuerfreie Vermögensübertragungen nach wie vor möglich und gesetzlich erlaubt.

Hintergrund der Möglichkeit der steuerfreien Übertragung sind Vorschriften im Erbschaftsteuergesetz, wonach Firmenvermögen ohne Erbschaftsteuern oder Schenkungsteuern von einer auf die nächste Generation übertragen werden können. Diese Vorschriften ermöglichen es, durch Gründung einer sog. „Cash-GmbH“  (die Einbringung von Vermögen in ein Unternehmen, welches nur aus dem eingebrachten Vermögen besteht und sonst keiner weiteren Tätigkeit nachgehen muss) eine echte Steuerersparnis ohne Nachteile zu erreichen. Die entsprechenden Anteile der GmbH, also das Eigentum am eigentlichen Vermögen, können ohne Erbschaftsteuern oder Schenkungsteuern z.B. auf Kinder übertragen werden – ohne dass das Finanzamt zuschlägt.

Das eigentliche Steuerschlupfloch sollte durch das Jahressteuergesetz 2013 geschlossen werden, was nun aufgrund der politischen Machtkämpfe vor der anstehenden Bundestagswahl zum Vorteil wohlhabender Bundesbürger und zu Lasten des Fiskus nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums nicht mehr erfolgen wird.

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