Rechtsanwaltskammer Stuttgart verleiht Rechtsanwalt Steffen Köster aus der Kanzlei Königstraße den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Königstraße in Stuttgart gratulieren ihrem Kollegen, Rechtsanwalt Steffen Köster, zur Verleihung des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“.
Die Kammer zeichnet hiermit Rechtsanwälte aus, die besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet des Erbrechts nachweisen können.
Rechtsanwalt Steffen Köster widmet sich seit vielen Jahren mit Leidenschaft dem Erbrecht, erstellt individuelle Nachfolgeplanungen für Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen und hält regelmäßig Vorträge über gesetzliche Änderungen in diesen Bereichen. Den Kernbereich der Tätigkeiten bilden die Erstellung von Testamenten (einseitige Testamente, Ehegattentestamente, „Berliner Testament“), Erbverträgen und Unternehmensnachfolgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und Pflichtteilsklagen. Rechtsanwalt Steffen Köster ist darüber hinaus als Testamentsvollstrecker tätig.

 

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