Ihre Kanzlei in Stuttgart informiert zu einem neuen Gesetz: Die Button-Lösung! Schutz vor Kostenfallen bei Internet-Käufen

Seit dem 1. August 2012 ist ein neues Gesetz in Kraft, das der Deutsche Bundestag im März verabschiedet hatte: Künftig sollen die Verbraucher mit einem speziellen „Kauf“-Button gegen Abzocke im Internet geschützt werden. Wie funktioniert das?

Auf dem Bestellformular darf nicht mehr einfach „Bestellen“ stehen, sondern der Gesetzgeber schreibt vor, dass es hier z.B. „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ heißen soll. Auf der Schaltfläche muss für den Käufer zweifelsfrei zu erkennen sein, dass durch seinen Klick auf diesen Button Kosten für ihn entstehen. Hat ein Verkäufer diesen Hinweis nicht so formuliert, dass er für den Käufer eindeutig ist, kommt rein rechtlich kein Kaufvertrag zustande.

Weitere Vorgaben für Internet-Verkäufer sind, dass der Preis eindeutig genannt, die Ware detailliert beschrieben, die Versandkosten klar aufgeführt sein und, z.B. bei einem Abonnement, die minimale Laufzeit angegeben sein muss. Diese für den Kunden relevanten Daten müssen so auf der Seite platziert sein, dass sie für den Käufer leicht zu finden sind, damit er sie vor dem Bestellen auch ganz sicher liest.

Betroffen von der Neuregelung sind professionelle Internethändler in Deutschland wie Händler im Ausland, die ihr Angebot in Deutschland anbieten. Es betrifft alle Verkaufsvorgänge, die online abgewickelt werden, also auch Dienstleistungen, Reisebuchungen etc. Für private Anbieter gilt das neue Gesetz nicht.

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