Wie lange nach der Scheidung besteht noch ein Wohnrecht?

Der Bundesgerichtshof verhandelte aktuell einen Fall, in dem es um das kostenfreie Wohnen der Ex-Ehefrau in der ehemaligen Familienwohnung ging (AZ XII ZB 243/20, Beschluss vom 10.3.2021).

Wie war die Sachlage? Eine Frau war nach der Scheidung allein in der früheren gemeinsamen Wohnung geblieben und hatte keine Miete und keine Mietnebenkosten bezahlt. Ihr Ex-Ehemann war Alleineigentümer der Wohnung. Er forderte sie zur Mietzahlung auf, was sie verweigerte. Daraufhin stellte er vor Gericht einen Räumungs- und Herausgabeantrag. Zu Recht – so die Richter in Karlsruhe. Es gibt zwar bestimmte Umstände, die es möglich machen, dass ein Partner mietfrei in der Immobilie seines Ex-Partners wohnen bleiben darf, z.B. wenn dort die gemeinsamen Kinder mit einem Elternteil wohnen. Im vorliegenden Fall war dies jedoch nicht so. Das Gericht legte fest, dass die Wohnung längstens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung noch mietfrei bewohnt werden dürfe. Danach gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Überlassung mehr. Es gäbe dann außerdem keinen Anspruch mehr, vom Ex-Partner als Mieter akzeptiert zu werden. Im verhandelten Fall muss die Frau also aus der Wohnung ausziehen.

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