Muss ich meine Patientenverfügung in Corona-Zeiten ändern?

Es herrscht momentan eine allgemeine Verunsicherung, ob die bestehende Patientenverfügung auf Grund der Covid-19 Pandemie geändert werden sollte. Denn häufig enthält die bestehende Patientenverfügung den Wunsch, dass am Lebensende – wenn keine Aussicht auf Wiedererlangen des Bewusstseins mehr besteht – auf eine künstliche Beatmung verzichtet werden soll.
Die künstliche Beatmung hat jedoch inzwischen im Zusammenhang mit der durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelösten Krankheit Covid-19 einen ganz neuen Stellenwert bekommen.
Wird der Krankheitsverlauf beim Patienten als schwer eingestuft, ist eine intensivmedizinisch Behandlung unumgänglich. Um das Leben des Patienten zu retten, wird der Patient in ein künstliches Koma versetzt und künstlich beatmet. Ziel der Behandlung ist es – und dies wird im überwiegenden Teil der Fälle auch erreicht – dass die Lunge sich wieder erholt, der Patient wieder selbstständig atmet und aus dem künstlichen Koma zurückgeholt werden kann. Bevor es zu einer solchen intensivmedizinischen Behandlung kommt, muss der Patient in die Behandlung einwilligen.

Diese lebensbedrohliche Situation und die Behandlung dieser ist nicht mit der Sterbesituation vergleichbar, für welche die bestehende Patientenverfügung erstellt wurde. In der Sterbesituation ist der Patient auf Dauer nicht mehr in der Lage, Entscheidungen für sich treffen zu können.

Deshalb gilt: Wer an Covid-19 erkrankt, wird – obwohl er eine Patientenverfügung hat, welche die künstliche Beatmung ausschließt – selbstverständlich intensivmedizinisch behandelt, da hier die Heilung und nicht die rein palliative Behandlung angestrebt wird.

Liegt der Fall vor, das für einen an Covid-19 erkrankten Patienten, welcher beatmet wird, keine Aussicht mehr besteht, dass er jemals das Bewusstsein wiedererlangen wird, dann greifen die Regelungen der Patientenverfügung. Die Angehörigen können dann gemeinsam mit den behandelnden Ärzten anhand der Patientenverfügung ganz im Sinne des Patienten entscheiden und ggf. auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.

Als Anwälte der Kanzlei Königstraße in Stuttgart raten wir Ihnen, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie noch dem eigenen Willen entspricht. Falls Sie noch keine Patientenverfügung haben, unterstützen wir Sie gerne individuell bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments.
Die Patientenverfügung ist – neben einem Testament und einer Vorsorgevollmacht – elementar wichtig für eine verantwortliche, umfassende Altersvorsorge.

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