Mietrecht: Rechtsanwalt Talic von der Kanzlei Königstraße informiert Sie über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2013

Der Bundestag hat am 13.12.2012 Reformen im Mietrecht beschlossen, die deutschlandweit ca. 24 Millionen Mietwohnungen betreffen. Die Neuregelungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Kraft treten.

Neuregelungen zum Thema energetische Gebäudesanierung (Heizung, Fenster, Dämmung):
Ein neuer Anreiz für Vermieter, Investitionen in diesem Bereich zu tätigen, ist der Wegfall des Mietminderungsrechts während der Sanierungsphase für die Dauer von drei Monaten. Dies bedeutet für Mieter, dass sie künftig berechtigte Forderungen nach Mietminderung (z.B. bei baulichen Mängeln) von Forderungen unterscheiden müssen, die sich allein auf die energetische Modernisierung des Mietobjekts beziehen. Vermieter sollten geplante Sanierungen rechtzeitig ankündigen und  geplante Umlagen der Sanierungskosten in der richtigen Art und Weise als Mieterhöhung auf den Mieter umlegen. Durch diese Mietrechtsänderung wurde übrigens ein neuer Mieterhöhungsgrund gesetzlich eingeführt.

Weitere Neuerungen der Mietrechtsänderung für 2013 in Stichworten:
Geringere Mietpreiserhöhungen in Ballungsräumen, fristlose Kündigungen zukünftig auch bei hohem Kautionsrückstand, gesetzliche Verankerung der Berliner Räumung in § 885a ZPO, effektiveres Vorgehen gegen Mietnomaden, Contracting, keine Trickserei mehr bei der Wohnungsumwandlung nach dem „Münchner Modell“.

Lassen Sie sich bereits jetzt von Ihrem Rechtsanwalt beraten, denn die Folgen und Risiken dieser Änderungen werden für Mietparteien erhebliche Auswirkungen haben.

Rechtsanwalt Samir Talic ist in unserer Kanzlei in Stuttgart spezialisiert auf das Miet – und Wohnungseigentumsrecht. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart!

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