Die Kanzlei Königstraße zu einem aktuellen Urteil: Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich

Der Bundesgerichtshof hatte sich bei seinem Urteil am 16.10.2013 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Lottogewinn in Höhe von etwa einer halben Million Euro auch dann in den Zugewinn von Eheleuten fällt, wenn diese bereits seit acht Jahren getrennt leben. Kurz  nach dem Geldsegen hatte der Ehemann den Scheidungsantrag gestellt. Während das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.12.2011 noch der Ansicht war, eine Beteiligung der Ehefrau an dem Lottogewinn des Ehemannes wäre im Hinblick auf die langjährige Trennung grob unbillig, sprach der BGH der Ehefrau nun den hälftigen Gewinnbetrag in Höhe von 242.500,00 Euro zu. Das Gericht hält sich damit strikt an die sogenannte Stichtagsregelung, wonach sämtlicher Vermögenserwerb, der nicht ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen wird, bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags in den Zugewinn fällt und bei der Berechnung des Zugewinn­ausgleichsanspruchs herangezogen wird. Eine längere Trennungszeit begründet aus Sicht des BGH zudem keine unbillige Härte.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt hätte den Ehemann sicherlich auf dieses Risiko aufmerksam gemacht.

Für alle Fragen bei Eingehung einer Ehe, hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrags, bezüglich Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Scheidung steht Ihnen in unserer Rechtsanwaltskanzlei Frau Marlene Giray-Scheel, Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.

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