Krankenhausträger haftet für missglückte Operation, wenn die Alkoholkrankheit des Operateurs bekannt war

Das Landgericht Münster verhandelte einen Fall aus dem Medizinrecht und sprach einer Patientin eine hohe Schmerzensgeldsumme zu (AZ 111 O 25/14, Urteil vom 1. März 2018).

Wie war der Sachverhalt?

Eine Patientin wurde 2011 an den Bandscheiben operiert. Die Operation missglückte tragisch, weil der Operateur versehentlich das Rückenmark und den Kehlkopf verletzte – was für die Patientin ein Leben im Rollstuhl und erhebliche gesundheitliche Probleme bedeutet.

Die Patientin verklagte den Krankenhausträger auf 250.000 Euro Schmerzensgeld – und bekam Recht. Der Hintergrund für dieses Urteil: Der Operateur, Neurochirurg und Belegarzt des Krankenhauses, war seit vielen Jahren alkoholkrank, was auch sein Arbeitgeber wusste. Es war ihm sogar schon seit mehreren Jahren bekannt, denn der Arzt hatte bereits 2008 alkoholisiert eine Operation durchgeführt. 2009 passierte dann dasselbe, worauf der Arzt eine Entzugsbehandlung antrat. Doch auch weiterhin gab es im Krankenhaus immer noch einige Vorfälle und Gerüchte.
Die Krankenhausverwaltung hätte den Arzt also keinesfalls weiter operieren lassen dürfen. Er wurde kurz nach der verhandelten missglückten Operation fristlos gekündigt, weil er bei einer weiteren Operation betrunken war. Mittlerweile ist der Arzt verstorben.

Die Richter verurteilten den Krankenhausträger wegen „erheblichem Organisationsverschulden“, außerdem belegten Fachgutachten, dass die Operation aus medizinischer Sicht eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.

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