Sind Schuldzinsen bei gemeinsamer Ehegattenfinanzierung als Werbungskosten absetzbar?

In einem Urteil zur gemeinsamen Ehegattenfinanzierung einer Immobilie (IX R 29/11 vom 20.6.2012) hat der Bundesfinanzhof festgelegt, dass die Zinsen für die Tilgung für ein von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen  in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar sind. Im vorliegenden Fall gehört die Immobilie nur einem der Ehepartner, die Finanzierung wird aber von beiden gleichermaßen getragen. Für den Gesetzgeber spielt es keine Rolle, aus welcher Tasche die Tilgungszahlung stammt. Wenn aber der Ehepartner, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, allein einen Kredit abbezahlt, kann sein Partner, der Eigentümer, die Zinsen nicht als Werbungskosten geltend machen.

Nach der geltenden Rechtslage können Werbungskosten also nur dann in vollem Umfang abgezogen werden, wenn das Ehepaar die Immobilie gemeinsam finanziert und sich im Darlehensvertrag gemeinsam als Schuldner eintragen lässt.

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