Ihr Anwalt aus Stuttgart informiert: Grenzenlos erben – Internationales Erbrecht wird reformiert

Das EU-Parlament nahm am 14. März 2012 einen Gesetzesvorschlag an, nach dem grenzüberschreitende Erbschaftsfälle innerhalb der EU künftig unkomplizierter abgewickelt werden können. Jährlich sind das etwa 450.000 Fälle mit einem Gesamtwert von rund 123 Milliarden Euro – oder: 10% aller Erbschaften betreffen mehrere Mitgliedsländer, wie Kurt Lechner (CDU) berichtete. Bisher verursachten die abweichenden oder widersprüchlichen Richtlinien der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten einen hohen Verwaltungsaufwand.

In den neuen Richtlinien sollen Kriterien festgelegt werden, welches Land für die Erbabwicklung zuständig ist. So kann künftig jemand, der in einem anderen EU-Land als seinem Ursprungsland lebt, seine Erbschaftsangelegenheiten nach den juristischen Vorgaben seines EU-Herkunftslandes regeln. Großbritannien, Irland und Dänemark haben sich allerdings der neuen Verordnung nicht angeschlossen.

Die Kanzlei Königstraße ist spezialisiert auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts und kann auf ein weltweites Netzwerk an Partnerkanzleien zurückgreifen. Durch ihre Mitgliedschaft im AEA International (www.aeuropea.com) bearbeitet die Kanzlei Königstraße ständig Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug Hand in Hand mit den ausländischen Anwaltskollegen.
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