Ihre Kanzlei Königstraße zur Flutkatastrophe und den rechtlichen Folgen

Flutkatastrophen und andere verheerende Naturereignisse wie Hagel führen in diesen Notsituationen oft zu existenziellen Fragen. Aus rechtlicher Sicht stellen sich Fragen, welche Rechte und Pflichten den jeweils beteiligten Personen zustehen.

Aus mietrechtlicher Sicht: Wer muss die Instandsetzung der gemieteten Wohnung bei Schadensereignissen wie Hochwasserschäden übernehmen? Nach § 535 BGB hat grundsätzlich der Vermieter die Pflicht zur Instandsetzung und muss daher auch die Kosten tragen. Das Eigentum des Mieters ist hingegen von der Instandsetzungsverpflichtung nicht mitumfasst, so dass die Kosten selbst getragen oder auf eine entsprechende Versicherung zurückgegriffen werden muss.

Weitere Fragen bei Naturkatastrophen aus mietrechtlicher Sicht sind, ob der Mieter die Miete mindern, der Mietvertrag fristlos gekündigt werden darf bzw. Minderungs- oder Schadensersatzrechte bestehen.

Wohnungseigentümer möchten beraten werden, ob die Gemeinschaft an Kosten beteiligt werden darf und wie die notwendigen Instandsetzungsarbeiten wohnungseigentumsrechtlich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft durchsetzbar sind.

Versicherungsrechtlich helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn im Schadensfall die Versicherung auch ohne Elementarschutz nicht zahlt und wie sie bei unzureichender Beratung möglicherweise dennoch Versicherungsschutz erfahren können. Für Vergleichsverhandlungen und besonders hartnäckige Verhandlungen empfiehlt sich die Expertise von Spezialisten.

Wir sind als Anwälte erfahren, um rechtliche Streitigkeiten unserer Mandantschaft möglichst schnell und erfolgreich ausschließlich in Ihrem Interesse einer Lösung zuzuführen. Durch die kanzleiinterne Zusammenarbeit unseres neunköpfigen Teams können wir Sie in Ihrem Fall auch bei Überschneidung von mehreren Rechtsgebieten optimal beraten.

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart führt das Referat im Versicherungsrecht bei uns Rechtsanwalt Kneissle,  für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie Rechtsanwalt Talic.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com