Größere Geldgeschenke an den Schwiegersohn/die Schwiegertochter in spe müssen unter Umständen bei einer Trennung zurückgezahlt werden!

Der Bundesgerichtshof befasste sich aktuell mit der Frage, ob jemand, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und der ein größeres Geldgeschenk von den Eltern seines/r Lebensgefährten/-in annimmt, dies bei der Trennung zurückzahlen muss.
Ja, das ist so – urteilten die Richter. Zumindest einen Teil können die Schenkenden zurückverlangen (AZ X ZR 107/16, Urteil vom 18.06.2019).

Wie war der Sachverhalt im konkreten Fall?
Ein Paar lebte schon seit 2002 zusammen. 2011 kauften die Partner gemeinsam eine Immobilie, die sie auch selbst bewohnten. Zur Finanzierung schossen die Eltern der Frau mehr als 100.000 Euro zu. Zwei Jahre später ging die Beziehung auseinander. Die Eltern forderten die Hälfte des Geldes vom ehemaligen Partner ihrer Tochter zurück. Zu Recht, so die Karlsruher Richter. Sie argumentierten: Die Eltern hätten nur deshalb so viel Geld beigesteuert, weil sie geglaubt hatten, die Immobilie sei von dem Paar langfristig nutzbar. Dies war ein Irrtum. Für die Richter machte es keinen Unterschied, ob das Paar verheiratet war oder nicht.

Wir raten dringend dazu, in einer solchen Situation – auf jeden Fall vor dem Kauf einer gemeinsamen Immobilie oder einer anderen großen Anschaffung – eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen, die im Falle einer Trennung klare Verhältnisse schafft.

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist die Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
Sie beraten und unterstützen Sie gerne!

Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com