Ankündigung: Seminar zum Thema Elternunterhalt am 22. Mai 2019

Viele Menschen sehen einer Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern mit Besorgnis entgegen. Nicht selten ist Sozialhilfe zu beantragen, wenn Mutter oder Vater in ein Pflegeheim umziehen müssen. Die Sozialämter kommen dann auch auf die Kinder der Pflegebedürftigen zu, um deren Unterhaltspflicht zu prüfen. Wann und in welche Höhe muss man den Eltern Unterhalt zahlen? Ist auch das Schwiegerkind zahlungspflichtig und wie sieht es mit Schonvermögen und der Verwertung der eigenen Immobilie aus?
Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert anhand konkreter Berechnungsbeispiele die Voraussetzungen für den Elternunterhalt und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.Mittwoch, 22.05.2019, 19.00 Uhr
in der VHS Leinfelden-Echterdingen, Neuer Markt, Konferenzraum,
Teilnahmegebühr € 5.- (Abendkasse).

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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