Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung

Der Bundesgerichtshof fällte ein wichtiges Urteil im Mietrecht, um der Praxis der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung Einhalt zu gebieten (AZ VIII ZR 44/16, Urteil vom 29.3.2017).

Leider ist es gar nicht so selten, dass Mieter eine Kündigung ihres Mietvertrages erhalten mit der Begründung, es bestehe Eigenbedarf. Aber dass die Vermieter diesen dann im Anschluss nicht geltend machen!
Dies legt den Verdacht nahe, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgetäuscht war, um unliebsame Mieter loszuwerden.
Diesem Vorgehen schoben die Karlsruher Richter einen Riegel vor:
Wenn ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht und dieser Eigenbedarf nach Auszug der Mieter nicht geltend gemacht wird, muss er den Sachverhalt erklären. Er muss beweisen, warum ein Anspruch auf Eigenbedarf bestanden hatte und warum dies nun plötzlich nicht mehr der Fall ist. Wenn er dies nicht vollständig und plausibel belegen kann, muss er Schadensersatz an seine ehemaligen Mieter zahlen. Mit dieser Summe kann der ehemalige Mieter seine Umzugs- und möglicherweise Mehrkosten einer neuen Wohnung bezahlen.

Wenn Sie im Mietrecht, speziell im Bereich Kündigungen und Räumungen, Fragen haben oder anwaltliche Unterstützung brauchen, wenden Sie sich in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart gerne an Rechtsanwalt Samir Talic. Vereinbaren Sie einen Termin!

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