Corona-Krise: Steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen geplant

Da derzeit davon ausgegangen wird, dass Unternehmen auch noch in Zukunft von den Auswirkungen des Covid-19-Infekts betroffen sein werden, hat das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg verkündet, dass das Bundesfinanzministerium die rechtlichen Grundlagen für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Firmen vorbereitet.
Es könnte somit u.a. beschlossen werden, dass fällige Steuerzahlungen auf Antrag vorübergehend gestundet werden können. Ebenfalls im Gespräch ist der Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Erhebung von Stundungszinsen sowie die Aufschiebung von Vollstreckungen und Zuschläge. Ob eine Erleichterung für Unternehmen in der Gestalt geschaffen wird, dass Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer abgesenkt oder angepasst werden, wird sich zeigen.

Gerne können Sie unsere Kanzlei in Stuttgart hierzu kontaktieren. Wir unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg durch die Krise!

 

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