Rechtsanwalt Steffen Köster sprach zum Thema „Das Behindertentestament“

Auf Einladung des Behindertenzentrums Stuttgart (BHZ e.V.) und der HypoVereinsbank hielt Rechtsanwalt Steffen Köster am 22. Januar und 7. Februar 2019 in den Räumen des BHZ zwei Abendvorträge zum Thema „Das Behindertentestament“.

Zahlreiche Gäste folgten interessiert seinen Ausführungen:
Warum gibt es diese spezielle Testamentsform? Wie kann sie wirksam erstellt werden und für wen ist sie interessant? Wie kann man durch ein Behindertentestament erreichen, dass das Familienvermögen erhalten bleibt und nicht für den erhöhten Bedarf eines behinderten Kindes aufgebraucht wird – und wie kann man dennoch dem betroffenen Kind aus dem Nachlass für bestimmte Zwecke Zuwendungen zukommen lassen?

Der BGH sieht ein „Behindertentestament“ grundsätzlich als wirksam an, es sind aber einige Voraussetzungen dabei zu beachten.
Es ist dringend zu empfehlen, sich zu diesem komplexen Thema von einem erfahrenen Juristen beraten zu lassen.

Steffen Köster ist Fachanwalt für Erbrecht und hilft Ihnen gerne bei Ihrem individuellen Anliegen weiter.
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