Mein Arzt hat einen Behandlungsfehler gemacht. Was kann ich tun?

Ein ärztlicher Behandlungsfehler – umgangssprachlich „Kunstfehler“ – ist leider keine Seltenheit. Beispiele wären die Verabreichung eines falschen Medikaments oder die versehentliche Nervenschädigung bei einer Operation. Wenn der Arzt seinen Patienten vor einer Behandlung nicht ausreichend über die Risiken und Folgen der Behandlung aufgeklärt hat, gilt dies ebenfalls als Behandlungsfehler. Behandlungs- oder Aufklärungsfehler passieren im Krankenhaus, aber genauso in den Praxen niedergelassener Ärzte.

In einem solchen Fall stehen dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Dies auch für eventuell auftretende Folgeschäden.

Wichtig für betroffene Patienten ist:

  • Verfassen Sie so rasch wie möglich ein Gedächtnisprotokoll, denn allzu leicht geraten Details der Behandlung in Vergessenheit.
  • Suchen Sie möglichst rasch einen im Arzthaftungsrecht erfahrenen Anwalt auf. Ein Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über medizinische Kenntnisse, die für eine Beurteilung der Sachlage und eventuelle Vertretung vor Gericht unerlässlich sind. Bedenken Sie: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach drei Jahren!
  • Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Diese wird Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.

Falls Sie einen ärztlichen Kunstfehler anzeigen wollen bzw. juristische Unterstützung brauchen, vereinbaren Sie gerne einen Termin!
Bereiten Sie den Termin vor, indem sie diesen Fragebogen ausgefüllt mitbringen.

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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