Asylbewerber aus Afghanistan darf wegen Corona nicht abgeschoben werden

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fällte aktuell ein Urteil, das weitreichende Folgen haben dürfte (AZ A11 S 2042/20, Urteil vom 17.12.2020). Es ging um einen Asylbewerber aus Afghanistan, der 2016 nach Deutschland eingereist war und der in sein Heimatland abgeschoben werden sollte. Er war alleine lebend, völlig mittellos und ohne familiäres Netzwerk in Afghanistan.
Da das Coronavirus in Afghanistan verheerend wütet und die afghanische Wirtschaft schwer getroffen ist, sahen es die Richter in Mannheim als erwiesen an, dass der Asylbewerber – sobald er in Afghanistan zurück wäre – nicht würde überleben können. Er würde vermutlich keinen Job finden und keine Wohnung. Aus legaler Arbeit könnte seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten.
Die Richter erließen deshalb ein Abschiebungsverbot.
Damit urteilten sie anders als in ähnlichen Fällen z.B. das Oberverwaltungsgericht in Bayern und Gerichte in Bremen und Rheinland-Pfalz. Infolge dieses Urteils hat das Innenministerium Baden-Württemberg angekündigt, Fälle aus der Vergangenheit nochmals zu überprüfen. Im Januar waren fünf junge afghanische Männer, Gefährder und Straftäter, in ihr Heimatland abgeschoben worden.

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