Für Alleinerziehende ist ein Testament wichtig

Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland lebt mit einem alleinerziehenden Elternteil – so hat es das Statistische Bundesamt 2019 ermittelt. Gerade für Alleinerziehende ist es wichtig, sich über ihren Nachlass Gedanken zu machen, denn im Todesfall hätte der ehemalige Partner – falls die Kinder dann noch minderjährig wären – enormes Mitspracherecht. Und dies wäre häufig nicht das, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hätten. Wie ist die Rechtslage?

Nach dem Tod eines alleinerziehenden Elternteils erben nur die Kinder, jeweils zu gleichen Teilen. Wenn die Kinder aber noch minderjährig sind, übernimmt das andere Elternteil die Vermögensverwaltung, sofern beide Eltern sorgeberechtigt waren.

Wer dies nicht möchte, ist sehr gut beraten, frühzeitig einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt aufzusuchen und ein Testament zu erstellen. In diesem kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der das Erbe bis zur Volljährigkeit der Kinder oder auch bis zu einem bestimmten höheren Alter der Kinder verwalten soll.

Ist jemand alleine sorgeberechtigt, ist es ratsam, im Testament eine Person des Vertrauens als Vormund für die Kinder zu bestimmen. Denn fehlt diese Verfügung, wird das Familiengericht eine Person als Vormund bestimmen, die vielleicht gar nicht im Sinne der oder des Verstorbenen wäre.

Ein weiterer Punkt ist zu beachten: Wenn beispielsweise eine alleinerziehende Mutter stirbt, erben ihre Kinder. Wenn nun aber eines der Kinder stirbt und selbst keine Erben hinterlässt, dann erbt wiederum der Ex-Partner der verstorbenen Mutter – was sie vermutlich nicht gewollt hätte. Um diesen Fall auszuschließen, kann im Testament eine „Nacherbschaft“ festgelegt werden, in der die Erblasserin festlegen kann, wer im Falle des Todes der Erben als Nacherben folgen soll.

Um ein Alleinerziehenden-Testament rechtssicher, individuell und ganz in Ihrem Sinne zu gestalten, stehen Ihnen die Anwälte gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin!

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