Vereinsrecht: Kann ich die Einladung zur Mitgliederversammlung auch per E-Mail verschicken?

Die Antwort lautet: ja. Denn im Gesetz ist nicht verankert, dass die Mitglieder nur per Brief eingeladen werden dürfen. Allerdings muss die Art der Einladung so gewählt sein, dass alle Mitglieder erreicht werden. Ob schriftlich oder nicht – die Form der Einladung muss in der Satzung festgehalten werden. Ob die Einladung dann im Briefkasten landet oder als E-Mail eintrifft, ist die freie Entscheidung der Vereinsleitung. Auch eine Mischform ist möglich: Wer die E-Mail-Adresse angibt, bekommt die Einladung elektronisch, die Übrigen per Post.

Das OLG Hamm fällte am 24.9.2015 ein Urteil (Az. 27 W 104/15), in dem es diese Regelung bestätigte. Schriftform ist Schriftform – egal, ob Brief oder E-Mail.
Entscheidend für die Einladung zur Mitgliederversammlung ist, dass alle Mitglieder über Termin, Ort und Tagesordnungspunkte informiert werden. Die Unterschrift des Vorstands ist im Fall einer E-Mail-Einladung nicht erforderlich, denn sie ist für den Zweck des Schreibens nicht wichtig.
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