Strafrecht/Führerscheinrecht: Bei auffallend aggressivem Täterverhalten kann auch der Führerschein entzogen werden

Ein 26-jähriger Mann zielte von seinem Fenster aus mit dem Luftgewehr auf eine ca. 40 m entfernte Schülergruppe und kommentierte dies seinem Cousin gegenüber mit den Worten: „Das wäre ein guter Kopftreffer“. Dann schoss er einem 13-jährigen Schüler in den Rücken, wodurch dieser einen Bluterguss erlitt.

Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Rechtskraft des Strafbefehls forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Verurteilten auf, zur Klärung seiner Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.

Ergebnis dieser Untersuchung war, dass der Verurteilte, der bei seiner strafrechtlich auffälligen Tat ein äußerst hohes Aggressionsverhalten an den Tag gelegt hatte, auch im Straßenverkehr aller Wahrscheinlichkeit nach gegen geltendes Verkehrsrecht / Strafrecht verstoßen würde. Dieses Gutachten hatte zur Folge, dass dem Verurteilten sofort die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Dieser legte gegen diesen Schritt Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz.

Das VG Neustadt a.d. Weinstraße lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 08.03.2016  (Az.: 3 L 168/16.NW) ab. Die Richter argumentierten, dass sich das hohe Aggressionspotenzial des Angeklagten auch in seinem Verhalten im Straßenverkehr auswirken würde.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Verurteilte, dessen Aggressivität vom TÜV Süd gutachterlich festgestellt worden war, keine Eignung zum Führen eines Fahrzeuges und zum verantwortungsvollen Verhalten im Straßenverkehr besitzt. Der Verurteilte habe im psychologischen Gespräch zudem seine Tat verharmlost. Sie argumentierten, dass, wer sich im Alltag nicht an Regeln hält, dies auch im Straßenverkehr nicht tun wird und deshalb eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Forschungsergebnisse belegen, dass strafrechtliche Delikte, die ein hohes Aggressionspotenzial aufweisen, eng mit Verkehrsauffälligkeiten korrelieren. Eine endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
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