Internetrecht: Freies WLAN – Störerhaftung wird gekippt

So mancher Gastronom oder Hotelier sah Gäste, die sich mit Handy, Tablet oder Laptop in sein freies WLAN einklinkten, mit gemischten Gefühlen. Einerseits gehört der drahtlose Internetzugang zu den touristischen Must-Haves, das viele Gäste als selbstverständlich einfordern. Andererseits konnten die Betreiber offener WLANs – privat wie gewerblich – für Gesetzesverstöße ihrer Kunden (beispielsweise gegen das Urheberrechtsgesetz) haftbar gemacht werden. Bei den drakonischen Strafen, die beim illegalen Filesharing oder Download von Filmen von einschlägig bekannten Plattformen drohten, konnte das eine überaus kostspielige Angelegenheit sein. Viele verzichteten deshalb darauf, ihren Kunden freies WLAN anzubieten und nahmen dafür finanzielle Einbußen in Kauf, weil vor allem junge, internetaffine Kunden wegblieben. Das hat nun ein Ende. Nach monatelangem Tauziehen ist nunmehr der Wegfall der Störerhaftung beschlossene Sache und ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die Koalition aus CDU und SPD wird die WLAN-Störerhaftung abschaffen. Geplant war das schon länger, unklar jedoch, ob Betreiber von privaten WLAN-Netzen gleichfalls vor Abmahnungen durch eine einschlägig aktive Abmahnindustrie geschützt werden. So summierten sich nach Angaben der Verbraucherzentralen die Abmahnungen allein für das Jahr 2012 auf vier Millionen Fälle. Handlungsbedarf war also gegeben. Die Koalition hat nunmehr beschlossen, die Betreiber von freien WLAN-Netzen auch von der Übernahme von Abmahn- und Gerichtskosten zu befreien. Die neue Regelung könnte bereits im Herbst 2016 in Kraft treten.

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