Verkehrsrecht: Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt! Welche Konsequenzen hat dies für Autofahrer?

Das Amtsgericht München hatte darüber zu entscheiden, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn man im Straßenverkehr einem anderen Autofahrer den Mittelfinger zeigt und ihn danach auch noch zur Vollbremsung zwingt (Urteil vom 25.06.2015, Az.: 922 Cs 433 Js 114354/15).

Ende September 2014 fuhr der Angeklagte mit seinem Taxi auf einer Hauptstraße in der Münchner Innenstadt. Er hatte keine Fahrgäste im Wagen. Vor ihm fuhr der Geschädigte mit seinem VW Touran in Begleitung seiner Frau. Ohne jegliche Vorankündigung überholte der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit das Fahrzeug des Geschädigten und zeigte ihm, als er auf gleicher Höhe war, den Mittelfinger. Zur Krönung seines Verhaltens schloss der Angeklagte den Überholvorgang mit einem direkten Einscheren noch vor dem Geschädigten ab, sodass dieser gezwungen war, eine Vollbremsung einzuleiten.
Die Aussage des Angeklagten lautete: Er habe auf der linken Spur zu überholen angesetzt, dann sei das vor ihm fahrende Fahrzeug plötzlich nach links ausgeschert. Hieraufhin habe er sein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gelenkt und eine wegwerfende Handbewegung in Richtung des Geschädigten gemacht. Den Mittelfinger will er aber nicht gezeigt haben.

Das Gericht glaubte diesen Ausführungen nicht und verurteilte den angeklagten Taxifahrer wegen Beleidung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € und einem Monat Fahrverbot.

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