Ihr Vertrag im Fitnessstudio – und was Sie dazu wissen sollten

Schön, dass Sie gute Vorsätze haben und sich im Fitnessstudio angemeldet haben. Am günstigsten war es, die Mitgliedschaft gleich auf 12 oder 24 Monate abzuschließen.

Doch was ist, wenn Sie diesen Vertrag kündigen wollen?

Grundsätzlich ist ein Vertrag mit einem Fitnessstudio ein Vertrag, den Sie einhalten müssen. Es gibt Fristen zur Kündigung, die Sie beachten müssen, meist ist die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende. Und es gibt selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht für besondere Fälle, wie es in §626 BGB festgelegt ist.

Kein besonderer Fall ist allerdings ein Wohnortwechsel, entschied der Bundesgerichtshof. Verhandelt wurde die Mitgliedschaft eines Zeitsoldaten in einem Fitnessstudio. Aus beruflichen Gründen musste dieser die Stadt verlassen und wollte vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen. Das geht nicht, entschieden die Richter (Az.: XII ZR 62/15, Urteil vom 4.5.2016) und verurteilten ihn zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 720.- €. Begründung: Ein Wohnsitzwechsel sei vom Kunden beeinflussbar. In manchen Fitnessstudios ist ein Umzug allerdings durchaus ein gültiger Kündigungsgrund. Dies ist jeweils in den AGBs festgelegt.

Ein Sonderkündigungsrecht wäre gegeben, wenn sich seitens des Fitnessstudios die Rahmenbedingungen geändert hätten: veränderte Öffnungszeiten, Kurse, die nun doch nicht stattfinden, Bauarbeiten etc. Hier kann der Kunde schriftlich kündigen, bzw. dem Anbieter eine Frist (3-4 Wochen) setzen, in denen die Probleme beseitigt werden müssen.
Ein weiterer Grund für die außerordentliche Kündigung ist der Krankheitsfall. Hier muss im Studio ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Studio trainieren kann.
Ebenfalls ein Kündigungsgrund ist eine Schwangerschaft. Viele Studios bieten in diesem Fall eine Pause vom Vertrag an. Doch auch hier ist es wichtig, die AGBs genau zu lesen, denn manchmal verlängert sich durch eine Trainingspause die Laufzeit der Mitgliedschaft automatisch.

Aus anwaltlicher Sicht raten wir Ihnen dringend, sich die Vertragsbedingungen genau anzuschauen, bevor Sie einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterschreiben. Denn haben Sie erstmal unterschrieben, müssen Sie sich an die vertraglichen Bedingungen halten.
Bei Fragen zu Ihrem Vertrag können Sie sich gerne an uns wenden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Königstraße in Stuttgart beraten Sie gerne!

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