Achtung Fahranfänger! Kann die MPU in der Probezeit wegen zu schnellem Fahren und Missachtung von Auflagen angeordnet werden?

Nach erfolgreichem Bestehen der Führerscheinprüfung befindet sich der Fahranfänger laut Gesetz in einer zweijährigen Probezeit. Wenn während dieser Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen wird, hat dies rechtliche Konsequenzen – bis hin zum sofortigen Führerscheinentzug. So auch im Fall eines jungen Autofahrers, der vor dem Verwaltungsgericht Neustadt aktuell verhandelt wurde (Az.: 1 L 754/16.NW, Beschluss vom 13.10.2016).

Was war passiert? Der junge Mann hatte während der Führerschein-Probezeit einen Unfall auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit. Daraufhin wurde seine Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert, außerdem sollte er ein spezielles Aufbauseminar besuchen. Dies tat er nicht – weswegen ihm der Führerschein von der zuständigen Behörde des Landkreises Kaiserslautern entzogen wurde. Als er seine Teilnahmebestätigung am Aufbauseminar nachreichte, erhielt er den Führerschein zurück. Erneut überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit, diesmal um nicht weniger als 38 km/h innerorts. Die Behörde verlangte ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), das der Fahrer aber nicht absolvierte. Folglich wurde ihm zum zweiten Mal und mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.

Der junge Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen dieses behördliche Vorgehen. Die Richter machten jedoch deutlich, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Führerschein-Probezeit eine „schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung“ darstelle und deshalb das Vorgehen der Führerscheinbehörde rechtmäßig sei. Diese hatte zu Recht zur Bewertung auch die erste Geschwindigkeitsüberhöhung mit in die Beurteilung einbezogen, auch wenn er damals die Fahrerlaubnis wieder erhalten habe.

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